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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Grundqualifikation:

Pünktlich zum ersten Start am 10.09.2008 sind wir bereit Sie auch mit der beschleunigten Grundqualifikation zu versorgen.

Diese wird benötigt, wenn Sie den Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ab dem 10.09.08 für Busse oder ab dem 10.09.09 für LKW erwerben um damit Güter oder Personen zu befördern.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Weiterbildung:

Alle gewerblich tätigen BUS- und LKW-Fahrer müssen bis spätestens 10.09.13(BUS) bzw. 10.09.14(LKW) ihre erste Weiterbildung von 35 Stunden absolviert haben.
Der Nachweis wird in den Führerschein mit der Schlüsselziffer 95 bei Verlängerung eingetragen.

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechenden Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10.09.15(BUS) bzw. 10.09.16(LKW) erfolgen.

Wir werden rechtzeitig und regelmäßig Kurse hierzu durchführen. Bitte registrieren Sie sich schon jetzt.

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